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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnraumanbieter

1. Gegenstand
Als Wohnraumanbieter beauftragen Sie House & Room Privatzimmervermittlung (HR), Ihnen Mieter für Ihre Objekte zu vermitteln oder nachzuweisen. Der Wohnraumanbieter berechtigt HR zur Nutzung von Fotos vom angebotenem Objekt für eine Veröffentlichung im Internet und anderen Publikationen ohne Nennung der genauen Adresse.

2. Unsere Leistungen
>> Aufnahme des Zimmers, Wohnung, Hauses etc.
>> Beratung bei der Mietpreisgestaltung
>> Erstellung eines professionellen Exposés mit Fotoshooting
>> Zeitgemäße Vermarktung Ihres Objektes
>> Auf unserer Homepage und auf diversen Immobilienportalen
>> Registrierung, Vorauswahl und Vorabgespräche mit evtl. Interessenten
>> Koordination von Besichtigungsterminen
>> Einholung einer Kreditauskunft über den Mieter
>> Vorbereitung der Mietverträge (geprüfte Mietverträge für Wohnen auf Zeit)

3. Kosten
Bei einer erfolgreichen Vermittlung ist folgende Servicegebühr vom Wohnraumanbieter an House & Room zu zahlen: Servicegebühren für Wohnraumanbieter ab dem 01.06.2015 House & Room Privatzimmervermittlung berechnet die Gebühren nach der Länge der Mietdauer

bis 1 Monat   = 20 % + 19 % MwSt.  = 23,8 % einer Monatsmiete
bis 2 Monate   = 40 % + 19 % MwSt.  = 47,6 % einer Monatsmiete
bis 3 Monate   = 60 % + 19 % MwSt.  = 71,4 % einer Monatsmiete
bis 4 Monate   = 70 % + 19 % MwSt. = 83,3 % einer Monatsmiete
bis 5 Monate   = 80 % + 19 % MwSt.  = 95,2 % einer Monatsmiete
bis 6 Monate   = 90 % + 19 % MwSt. = 107,1 % einer Monatsmiete
bis 7 Monate   = 100 % + 19 % MwSt.  = 119 % einer Monatsmiete
bis 8 Monate  = 110 % + 19 % MwSt.  = 130,9 % einer Monatsmiete
bis 9 Monate   = 120 % + 19 % MwSt.  = 142,8 % einer Monatsmiete
bis 10 Monate   = 130 % + 19 % MwSt.  = 154,7 % einer Monatsmiete
bis 11 Monate   = 140 % + 19 % MwSt.  = 166,6 % einer Monatsmiete
bis 12 Monate & länger = 150 % + 19 % MwSt. = 178,5 % einer Monatsmiete

Bei Leervermietungen
beträgt die Provision 150 % zzgl. MwSt. = 178,50 % von der Monatsmiete (Kaltmiete). House & Room bietet dem Wohnraumanbieter eine auf die Mietzeit abgestimmte Teilzahlung an. Die Gesamtsumme der Teilzahlung übersteigt nicht die Gesamtgebühr. Die Berechnungsgrundlage für die Servicegebühr ist die Pauschalmiete inklusive der Nebenkosten. Die Servicegebühr ist sofort nach Zustandekommen des Mietvertrages (mündlich oder schriftlich) fällig, unabhängig vom Einzugsdatum. Es werden keine Servicegebühren zurückerstattet, wenn der Mietvertrag vorzeitig gekündigt wird. Bei einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses, werden zu viel gezahlte Servicegebühren zurück erstattet.

Zusätzlicher kostenpflichtiger Service
Erstellung von Energieausweisen
Verbrauchsausweis: 60,- € inkl. 19 % MwSt.
Bedarfsausweis: 70,- € inkl. 19 % MwSt.

Bei Verkauf
von Wohnungen und Häusern beträgt die Provision  4 % + MwSt. = 4,76 % vom Kaufpreis. Auf Wunsch übernimmt House & Room Privatzimmervermittlung über die übliche Vermittlungstätigkeit hinaus Servicedienstleistungen (wie z.B. Wohnungsübergaben, Führen und Erstellen von Inventarlisten, Endreinigungen etc.). Diese werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

4. Genehmigung zur Vermietung
Ist der Wohnraumanbieter nicht Eigentümer des vertragsgegenständlichen Wohnraums, so ist es erforderlich, dass der Wohnraumanbieter die Erlaubnis für die ganze oder teilweise Untervermietung von seinem Vermieter einholt. Hierfür ist ausschließlich der Wohnraumanbieter verantwortlich. Der Wohnraumanbieter verpflichtet sich gegenüber House & Room Privatzimmervermittlung, dieser nur Wohnräume anzubieten, deren Eigentümer er ist oder bei denen er zuvor die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung eingeholt hat.

5. Informationspflicht
Um erfolgreich für Sie arbeiten zu können, teilen Sie House & Room Privatzimmervermittlung immer mit, wenn:

>> ein Mietinteressent bei Ihnen war
>> ein Mietvertrag abgeschlossen wurde (mündlich oder schriftlich)
>> sich Daten des Angebots ändern (Preis, Vermietungszeitraum, Ausstattung etc.)
>> eine Verlängerung des Mietverhältnisses beabsichtigt wird, spätestens jedoch einen Monat vor Ablauf des ursprünglichen Mietzeitraumes. Danach wird House & Room Privatzimmervermittlung Ihr Objekt wieder zur Vermietung freigeben und aktiv bewerben.
>> Sie längere Zeit abwesend sind
>> Sie einen neuen Ansprechpartner für die Wohnungsübergabe benennen
>> das Objekt nicht mehr zur Verfügung steht

Der Wohnraumanbieter ist weiterhin verpflichtet, House & Room Privatzimmervermittlung mitzuteilen, wenn das Angebot aus zu benennenden Gründen nicht mehr besteht. Insbesondere, wenn es ohne Mitwirkung von House & Room Privatzimmervermittlung anderweitig vermietet wurde. In diesem Fall ist die Quelle anzuführen, durch die der Vertrag zustande kam. Der Wohnraumanbieter verpflichtet sich zur namentlichen Angabe des Mieters und des Nutzers, unabhängig davon, ob die Vermittlung durch House & Room Privatzimmervermittlung erfolgt ist.
Alle Folgeaufträge aus einer erfolgreichen Vermittlung durch House & Room Privatzimmervermittlung sind uns mitzuteilen. Verstöße gegen diese Verpflichtung sind Schadenersatzpflichtig.

6. Foto- und Filmmaterial
House & Room Privatzimmervermittlung ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Innenräume des angebotenen Objektes zu fotografieren, bzw. zu filmen und diese Fotos bzw. Filmaufnahmen zur Präsentation der angebotenen Objekte zu verwenden. House & Room Privatzimmervermittlung ist berechtigt, dieses Material im Internet zu veröffentlichen.
Wenn der Wohnraumanbieter eigenes Foto-/Filmmaterial zur Verfügung stellt, gewährleistet der Wohnraumanbieter, dazu berechtigt zu sein und stellen House & Room Privatzimmervermittlung frei von evtl. Schadensansprüchen Dritter.
 
7. Energieausweis
Dem Wohnraumanbieter ist die Pflicht zur Wiedergabe des Energieausweises im Exposé und in Anzeigen bekannt. Der Wohnraumanbieter stellt House & Room Privatzimmervermittlung von allen Ansprüchen, welche aus fehlerhaften bzw. vom Wohnraumanbieter nicht gelieferten Angaben im Rahmen der Vermittlung des Objektes beruhen, frei. Dies gilt insbesondere für mögliche Rechtsverfolgungskosten.

8. Dauer und Kündigung
Ihr Auftrag ist unbefristet und wird nicht durch eine Vermietung beendet. Sie können die Beauftragung jedoch jederzeit schriftlich kündigen.

9. Salvatoresche Klausel
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

10. Haftungsausschluss
House & Room Privatzimmervermittlung weist lediglich die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen nach. Trotz aller Sorgfalt kann House & Room Privatzimmervermittlung für evtl. Schäden, die im Zuge des Mietverhältnisses entstehen, keine Haftung übernehmen. Die Inanspruchnahme der Tätigkeit von House & Room Privatzimmervermittlung bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung dieser AGB.

Gerichtsstand Amtsgericht Uelzen
Datum 28.05.2015

 



Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mieter


1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Kunde sucht ein Mietobjekt, dessen nähere Anforderungen sich aus dem Vermittlungsauftrag ergeben.
1.2 Der Kunde beauftragt House & Room Privatzimmervermittlung mit dem Nachweis entsprechender Mietobjekte oder mit der Vermittlung eines Mietvertragsabschlusses.

2. Rechte und Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde ist berechtigt, mehrere Makler nebeneinander zu beauftragen. Ihm verbleibt auch das Recht, sich ohne Einschaltung des Maklers um den Abschluss eines Mietvertrags zu bemühen.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, House & Room unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Mietabsicht.
2.3 Weist House & Room ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist der Kunde verpflichtet, den Nachweis von House & Room unverzüglich schriftlich zurückzuweisen. Unterlässt er dies und schließt mit dem Auftraggeber über eben dieses Objekt einen Mietvertrag, steht House & Room ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden zu.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, House & Room vom Zustandekommen eines Mietvertrags (mündlich oder schriftlich) unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Mietvertrags zu übermitteln.

3. Kosten
Für Kunden ist der Vermittlungsauftrag kostenfrei, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Bonitätsabfrage
4.1 Eine Bonitätsabfrage kann vor Mietvertragsabschluss vom Vermieter verlangt werden.
4.2 Der Kunde kann House & Room eine aktuelle Bonitätsauskunft zur Verfügung stellen. Oder House & Room kann Bonitätsinformationen vom Kunden auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren bei einem Wirtschaftsinformationsdienst einholen. Sofern House & Room ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat.

5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Jedoch bleiben die § 6 und 7 davon unberührt.
5.2 Die Kündigung bedarf der Textform.

6. Vertraulichkeit
6.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Maklervertrags erhaltenen Informationen und Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben.
6.2 Verstößt der Kunde gegen die Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das von House & Room nachgewiesene Mietobjekt, so schuldet der Kunde einen Schadenersatz in angemessener Höhe.

7. Datenschutz
Der Kunde willigt ein, dass House & Room Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfange an potentielle Wohnraumanbieter vermittelt. Aber ein Verkauf oder eine Weitergabe zu Werbezwecken findet nicht statt.

8. Schlussbestimmungen
8.1 Sind beide Seiten Kaufleute, wird als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Maklervertrag sowie als ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Uelzen vereinbart.
8.2 Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
8.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrags.

Gerichtsstand Amtsgericht Uelzen
Datum 22.03.2016

 

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