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Bestellerprinzip

Alles über Bestellerprinzip und Mietpreisbremse


Am 1. Juni 2015 tritt das Mietrechtsnovellierungsgesetz und damit das Bestellerprinzip in Kraft. Das bedeutet: Wer den Vermittler bestellt, bezahlt seine Provision. Anders als in der Vergangenheit bezahlen somit nur noch die Vermieter für unsere Dienstleistung. Liebe Vermieter, das neue Gesetz muss nicht Ihr Schaden sein! Die Nachfrage nach Mietangeboten aus dem Angebot von House & Room wird durch diese finanzielle Entlastung der Mieter stark zunehmen. Unsere Mietinteressenten werden gerne bereit sein, einen angemessenen Mietpreis für ihr Stück Zuhause zu bezahlen und nicht länger auf anonyme Boardinghäuser und Appartementhäuser ausweichen. Durch das neue Gesetz verlieren diese Wettbewerber ihren Vorteil der provisionsfreien Vermietung. Wir bereiten uns auf einen starken Anstieg der Nachfrage ein. Gut zu wissen: Die Kosten für unsere Provision können Sie als Vermieter steuerlich absetzen.

Auch eine Mietpreisbremse wurde beschlossen
Die Mietpreise neu abgeschlossener Mietverträge dürfen ab der Einführung der Mietpreisbremse nur noch maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Voraussetzung für die Anwendung des Gesetzes ist allerdings der Erlass einer Rechtsverordnung durch die jeweiligen Regierungen der Länder. In Berlin wurde die Mietpreisbremse fristgemäß zum 1. Juni 2015 eingeführt, in anderen Städten wird sich ihr Start noch auf unabsehbare Zeit verzögern. Sobald die Bremse aber eingeführt ist, gilt diese gesetzliche Regelung für 5 Jahre. Das bedeutet im Detail: Bei Neuvermietungen wird die Miete dann bis zum Jahr 2020 auf dem Niveau der Vormiete festgehalten. Nur wenn der bisherige Mietpreis unter der ortsüblichen Miete oder höchstens 10 Prozent darüber lag, kann der Vermieter die Miete bei der nächsten Vermietung erhöhen – bis 10 Prozent über der von den Stadtvätern ausgewiesenen ortsüblichen Miete.
 

Vermieten bei House & Room - ohne Mietpreisbremse


Als Vermieter bei House & Room profitieren Sie von einer Ausnahmeregelung: So sind möblierte Immobilien bzw. Immobilien mit zeitlich befristeten Mietverträgen, Neubauwohnungen mit Baujahr ab 2015 und Wohnungen, die nach einer Totalsanierung erstmals wieder vermietet werden, von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Das bedeutet: Mit hochwertigen Möblierungskonzepten können Sie attraktive und planbare Mieterträge erzielen. Zum einen, da die Mietpreisbremse entfällt, zum anderen, da viele Menschen, die einen bestimmten Standard wünschen, bereit sind, dafür monatlich auch mehr zu zahlen. Sie sind dadurch außerdem in der Lage, Ihre Immobilie stets auf Top-Niveau zu halten und für ihren Werterhalt zu sorgen. Um von dieser Sonderregelung zu profitieren, müssen Sie Ihre Räume nur auf Zeit vermieten. Unser Homestaging-Team wird Sie sehr gerne bei der Einrichtung Ihrer Immobilie unterstützen. So wird Ihre Vermietung ein echter Erfolg – und Sie haben gegenüber vielen anderen privaten Vermietern die Nase vorn.
 

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